Mag.a Carina KRANZ - GAUGITSCH


Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin

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Klinisch-psychologische und Gesundheitspsychologische Beratung
Klinisch-psychologische und Gesundheitspsychologische Behandlung

Elternberatung nach §95 AußStrG

       
   

Termine nach Vereinbarung unter:

 

   

Mobil:
e-Mail:
Adresse:

+43 (0)664/3440129
Carina.Kranz-Gaugitsch@Gaugitsch.at
Blumentalgasse 54
, A-7072 Mörbisch am See

 

 

Eine klinisch-psychologische Behandlung hat zum Ziel psychische Störungen und Leidenszustände zu lindern sowie
Menschen darin zu unterstützen, Belastungen und Krisen besser bewältigen zu können. (BÖP 2020)

Eine klinisch-psychologische Behandlung kann Ihnen beispielsweise helfen bei:

  • Lebensübergängen bzw. Lebenskrisen wie z.B. Verlust des Arbeitsplatzes,
    Pensionierung, Tod einer nahestehenden Person, Schwangerschaft, Kinderlosigkeit u.v.m.
  • Aufbau einer gesunden Lebensführung
  • Überlastung als Angehörige(r)
  • Psychosomatischen Beschwerden wie z.B. Schlafstörungen
  • Seelischen Belastungen infolge lebensbedrohlicher oder chronischer körperlicher Erkrankungen
    wie z.B. Krebs oder Diabetes mellitus
  • Körperlich-seelischen Einschränkungen aufgrund körperlicher Krankheiten
    wie z.B. einem Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • Belastendem Stress
  • Psychischen Problemen oder Erkrankungen wie Depression, Angststörungen oder Essstörungen.

Der geschützte Rahmen einer psychologischen Behandlung ermöglicht Ihnen das Erleben und Verstehen
psychischer Prozesse. In einer Atmosphäre von Vertrauen und Wertschätzung können Sie neue Perspektiven
gewinnen und Möglichkeiten für eine Verbesserung Ihrer Lebensqualität finden.
Gemeinsam können wir daran arbeiten, Ihre Leidenszustände zu verringern, Ihre individuellen Ressourcen
(wieder) zu finden und Ihr persönliches Wachstum zur Entfaltung zu bringen.


  Rahmenbedingungen
 

Zu Beginn der Behandlung wird ein gemeinsames Ziel definiert und Erwartungen abgeklärt, um in Folge durch
Gespräche und Übungen eine Veränderung in Gang zu setzen bzw. psychische Stabilität zu erreichen. 
Behandlungsdauer bzw. Behandlungsende werden gemeinsam vereinbart.
Die Kosten pro Sitzung (je 50 Min.) belaufen sich auf €80,--, sind in bar am Ende jeder Sitzung zu begleichen
und privatkostenpflichtig (d.h. eine Rückverrechnung über die Sozialversicherungsträger ist dzt. nicht möglich,
ev. Kostenübernahme durch eine Zusatzversicherung). Die Rechnungen können beim Finanzamt über die ArbeitnehmerInnenveranlagung im Bereich „medizinische Sonderausgaben“ geltend gemacht werden.


  Verschwiegenheitspflicht
 

PsychologInnen sind an das Berufsgeheimnis gebunden. Informationen und Ergebnisse, welche PsychologInnen in
Ausübung ihrer klientenbezogenen beruflichen Tätigkeit erlangen, sowie darauf gestützte Folgerungen oder
Berichte unterstehen der Schweigepflicht.
© Ethikrichtlinie für Klinische PsychologInnen sowie für GesundheitspsychologInnen,
Bundesministerium für Gesundheit, 2013


 
 
 
   
   
   

 

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