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Klinisch-psychologische und Gesundheitspsychologische Beratung
Klinisch-psychologische und Gesundheitspsychologische Behandlung
Elternberatung
nach §95 AußStrG |
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Termine nach
Vereinbarung unter: |
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Mobil:
e-Mail:
Adresse: |
+43 (0)664/3440129
Carina.Kranz-Gaugitsch@Gaugitsch.at
Blumentalgasse 54, A-7072 Mörbisch am See |
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Eine klinisch-psychologische Behandlung hat zum Ziel psychische Störungen
und
Leidenszustände zu lindern sowie
Menschen darin zu unterstützen, Belastungen
und
Krisen besser bewältigen zu können. (BÖP 2020)
Eine klinisch-psychologische Behandlung kann Ihnen beispielsweise helfen bei:
- Lebensübergängen bzw. Lebenskrisen wie z.B. Verlust des Arbeitsplatzes,
Pensionierung, Tod einer nahestehenden Person, Schwangerschaft, Kinderlosigkeit
u.v.m.
- Aufbau einer gesunden Lebensführung
- Überlastung als Angehörige(r)
- Psychosomatischen Beschwerden wie z.B. Schlafstörungen
- Seelischen Belastungen infolge lebensbedrohlicher oder chronischer körperlicher
Erkrankungen
wie z.B. Krebs oder Diabetes mellitus
- Körperlich-seelischen Einschränkungen aufgrund körperlicher Krankheiten
wie z.B. einem Schlaganfall oder Herzinfarkt
- Belastendem Stress
- Psychischen Problemen oder Erkrankungen wie Depression, Angststörungen
oder Essstörungen.
Der geschützte Rahmen einer psychologischen Behandlung ermöglicht Ihnen das Erleben
und Verstehen
psychischer Prozesse. In einer Atmosphäre von Vertrauen und Wertschätzung
können Sie neue Perspektiven
gewinnen und Möglichkeiten für eine Verbesserung Ihrer
Lebensqualität finden.
Gemeinsam können wir daran arbeiten, Ihre Leidenszustände zu
verringern, Ihre individuellen Ressourcen
(wieder) zu finden und Ihr persönliches
Wachstum zur Entfaltung zu bringen. |
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Rahmenbedingungen |
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Zu Beginn der Behandlung wird ein gemeinsames Ziel definiert und Erwartungen abgeklärt,
um in Folge durch
Gespräche und Übungen eine Veränderung in Gang zu setzen bzw.
psychische Stabilität zu erreichen.
Behandlungsdauer bzw. Behandlungsende werden
gemeinsam vereinbart.
Die Kosten pro Sitzung (je 50 Min.) belaufen sich auf €80,--, sind in bar am Ende jeder
Sitzung zu begleichen
und privatkostenpflichtig
(d.h. eine Rückverrechnung über die
Sozialversicherungsträger ist dzt. nicht möglich,
ev. Kostenübernahme durch eine Zusatzversicherung).
Die Rechnungen können beim Finanzamt über die ArbeitnehmerInnenveranlagung
im Bereich „medizinische Sonderausgaben“ geltend gemacht werden. |
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Verschwiegenheitspflicht |
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PsychologInnen sind an das Berufsgeheimnis gebunden. Informationen und
Ergebnisse, welche PsychologInnen in
Ausübung ihrer klientenbezogenen
beruflichen Tätigkeit erlangen, sowie darauf gestützte Folgerungen oder
Berichte unterstehen der Schweigepflicht.
© Ethikrichtlinie für Klinische PsychologInnen sowie für GesundheitspsychologInnen,
Bundesministerium für Gesundheit, 2013 |
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